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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157Rechtssatz
Aufgrund einer Berufung gegen einen Berichtigungsbescheid, der den ein inzwischen nicht wieder aufgerolltes Verfahren beendenden rechtskräftigen Bescheid "berichtigt" hat, sind nur die Voraussetzungen der Berichtigung zu überprüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X05Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012