RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
AVG §66 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/08/0157

Rechtssatz

Aufgrund einer Berufung gegen einen Berichtigungsbescheid, der den ein inzwischen nicht wieder aufgerolltes Verfahren beendenden rechtskräftigen Bescheid "berichtigt" hat, sind nur die Voraussetzungen der Berichtigung zu überprüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080156.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten