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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Ausf, daß die im Rahmen der Kontrollfunktion von der Berufungsbehörde bestätigte Prognose der ersten Instanz, der Lenker sei noch für 16 1/2 Monate nach dem Vorfall (im alkoholisierten Zustand verursachte er einen Verkehrsunfall mit Personenschaden) als verkehrsunzuverlässig anzusehen, im Hinblick auf die erstmalige Begehung eines Alkoholdeliktes und sein bisheriges Wohlverhalten nicht gerechtfertigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110161.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017