RS Vwgh 1991/4/16 90/11/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1991
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Ausf, daß die im Rahmen der Kontrollfunktion von der Berufungsbehörde bestätigte Prognose der ersten Instanz, der Lenker sei noch für 16 1/2 Monate nach dem Vorfall (im alkoholisierten Zustand verursachte er einen Verkehrsunfall mit Personenschaden) als verkehrsunzuverlässig anzusehen, im Hinblick auf die erstmalige Begehung eines Alkoholdeliktes und sein bisheriges Wohlverhalten nicht gerechtfertigt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110161.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten