RS Vwgh 1991/4/16 89/08/0234

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §38;
BSVG §2;
BSVG §3;

Rechtssatz

Einen in absehbarer Zeit zu erwartenden Einheitswertbescheid der Finanzbehörde abzuwarten, ist die Behörde im Verfahren über die Versicherungspflicht nach dem BSVG nicht gehalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080234.X05

Im RIS seit

16.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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