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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß jemand unter Bewachung, sei es innerhalb oder außerhalb eines Lagers, Arbeiten zu verrichten hatte, spricht keinesfalls gegen das Vorliegen von "Anhaltung" iSd § 502 Abs 1 und Abs 6 ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080079.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012