RS Vwgh 1991/4/16 90/11/0161

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §64 Abs2;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die Entscheidung, ob die Erstbehörde die Bestimmung des § 64 Abs 2 AVG zu Recht angewendet hat, hat die Berufungsbehörde darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, nicht aber des Berufungsbescheides, die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung gegeben waren.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110161.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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