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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Die Entscheidung, ob die Erstbehörde die Bestimmung des § 64 Abs 2 AVG zu Recht angewendet hat, hat die Berufungsbehörde darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, nicht aber des Berufungsbescheides, die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung gegeben waren.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110161.X07Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017