Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357 impl;Rechtssatz
Kommen dem Versicherungsträger von anderer Seite oder auf andere Weise Mitteilungen zu, aus denen er - mit oder ohne weitere Ermittlungen - eine für die Beitragsbemessung relevante Änderung erkennen kann, so ist dadurch der Meldepflicht nicht Genüge getan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080199.X02Im RIS seit
16.04.1991