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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §253 Abs1;Rechtssatz
Die über einen Pensionsantrag entscheidende Behörde ist in der Frage, ob die Tatsache des Antritts einer Beschäftigung geeignet war, die Versicherungspflicht am Stichtag auszulösen, an einen rechtskräftigen Bescheid des Versicherungsträgers, mit dem die Versicherungspflicht am Stichtag festgestellt wurde, gebunden.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080182.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012