RS Vwgh 1991/4/16 90/08/0182

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §253 Abs1;
AVG §38;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Die über einen Pensionsantrag entscheidende Behörde ist in der Frage, ob die Tatsache des Antritts einer Beschäftigung geeignet war, die Versicherungspflicht am Stichtag auszulösen, an einen rechtskräftigen Bescheid des Versicherungsträgers, mit dem die Versicherungspflicht am Stichtag festgestellt wurde, gebunden.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080182.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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