Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Sind die dem Besch angelasteten Taten auch diesbezüglich so eindeutig umschrieben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür er bestraft worden ist, ist die Rüge des Beschwerdeführers - der Tatort sei entgegen der Bestimmung des § 44a lit a VStG nicht ausreichend konkretisiert - nicht berechtigt; dadurch erscheint aber auch die Möglichkeit ausgeschlossen, daß er wegen derselben Taten nochmals zur Verantwortung gezogen wird (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020209.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012