RS Vwgh 1991/4/17 90/02/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1991
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0108 E 23. September 1987 RS 5

Stammrechtssatz

Das Gesetz fordert für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO keinesfalls, dass sich der alkoholisierte Lenker eines Fahrzeuges jeweils des genauen Ausmaßes seiner Alkoholbeeinträchtigung bzw Fahruntüchtigkeit bewusst ist. (Hinweis auf E vom 29.3.1976, 1505/74)

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung FahrtüchtigkeitTatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020199.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten