RS Vwgh 1991/4/17 91/01/0022

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Veröffentlicht am 17.04.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Die Feststellung, ob die Einbürgerungsbedingungen erfüllt sind oder nicht, liegt nicht im freien Ermessen der Behörde; erst die nach deren Bejahung zu treffende Entscheidung über die Einbürgerung liegt im Ermessen der Behörde (Hinweis E 4.4.1990, 89/01/0319).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010022.X02

Im RIS seit

17.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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