RS Vwgh 1991/4/22 90/12/0264

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Veröffentlicht am 22.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §163 Abs1;
BDG 1979 §163 Abs3;
BDG 1979 §163 Abs6;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach den RegV 320 GP XVII und nach der Bestimmung des § 163 Abs 3 BDG 1979 ist der Sinn der Neuregelung des Institutes der Emeritierung im § 163 Abs 1 BDG 1979 nach dem klaren Willen des Gesetzgebers darin zu erblicken, den Universitäts(Hochschul)einrichtungen weiterhin eine Tätigkeit des Emeritus in der Forschung zu erhalten.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120264.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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