RS Vwgh 1991/4/22 90/15/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §6 Z9 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/15/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/08 88/15/0137 1

Stammrechtssatz

In der Errichtung des Gebäudes und der Übertragung (Einräumung) des Nutzungsrechtes durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft iSd WEG 1975 an die Wohnungseigentümer liegt ein umsatzsteuerbarer Vorgang, der die Unternehmereigenschaft der Gemeinschaft begründet. Das Entgelt für den Umsatz der Wohnungseigentumsgemeinschaft besteht in dem von den Miteigentümern zu leistenden Anteilen an den für die Errichtung des Gebäudes bei der Gemeinschaft anfallenden Kosten (Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Anm 33 zu § 2, Anm 166 zu § 6 Z 9 und Anm 78c ff zu § 12;

Kolacny-Scheiner, Fallbeispiele zur Mehrwertsteuer, Seite 138 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150126.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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