RS Vwgh 1991/4/22 89/12/0037

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Veröffentlicht am 22.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
NGZG 1971 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die im § 12 Abs 1 NGZG vorgesehene Festsetzung einer Gutschrift von Nebengebührenwerten stellt einen einheitlichen, nicht nach einzelnen Verwendungen in der als ruhegenußfähig anerkannten Dienstzeit trennbaren Abspruch dar.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120037.X09

Im RIS seit

22.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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