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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die im § 12 Abs 1 NGZG vorgesehene Festsetzung einer Gutschrift von Nebengebührenwerten stellt einen einheitlichen, nicht nach einzelnen Verwendungen in der als ruhegenußfähig anerkannten Dienstzeit trennbaren Abspruch dar.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120037.X09Im RIS seit
22.04.1991