RS Vwgh 1991/4/23 90/11/0226

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;
StGB §83 Abs1;

Rechtssatz

Bei strafbaren Handlungen nach § 83 Abs 1 StGB kann nicht schon aus ihrem bloßen Vorliegen auf die daraus abzuleitende Verkehrsunzuverlässigkeit geschlossen werden, sondern es kommt für ihre Wertung wesentlich auf die Art der Begehung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110226.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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