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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Nichtbeachtung der auf Grund des Erkenntnisses des VfGH vom 24.6.1988, G 1,2, 74-81/88, VfSlg 11760/1988, in bezug auf die Entschädigungsfestsetzung nach § 117 Abs 1 WRG im Anlaßfall gegebenen Unzuständigkeit der BH durch die belangte Behörde im Zeitpunkt von deren Entscheidung muß insoweit zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes führen. In derselben Hinsicht wird im fortzusetzenden Verfahren (erster Instanz) auf die inzwischen geänderte Rechtslage Bedacht zu nehmen sein (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S 570 - 571).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070061.X02Im RIS seit
12.11.2001