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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/01/29 90/04/0269 2Stammrechtssatz
Mit Ausnahme des in § 80 Abs 4 GewO 1973 geregelten Falles kennt die GewO 1973 keine Regelung über eine "Rechtsnachfolge" in eine Parteistellung, insbesondere nicht in eine im Sinne des § 356 Abs 3 GewO 1973 durch entsprechend qualifizierte Einwendungen - bezogen auf Sachverhaltsumstände, die den Eintritt einer persönlichen Gefährdung oder Belästigung möglich erscheinen lassen - erworbene Parteistellung.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungGewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040238.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010