RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0329

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Heranziehung von gem § 77 Abs 1 GewO 1973 zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften macht die Beantwortung der sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Auslegungsfragen nicht entbehrlich; sie umfaßt eine Heranziehung der zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften "im Detail".

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040329.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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