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36 WirtschaftstreuhänderNorm
B-VG Art18 Abs2Rechtssatz
Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder; §26 Abs6 und 7 gesetzwidrig; die Einräumung eines Instanzenzuges von einer Selbstverwaltungseinrichtung an eine staatliche Behörde bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung
Schlagworte
RechtsV, Wirtschaftstreuhänder Kammern, berufliche Vertretungen, Selbstverwaltungsrecht, Instanzenzug, VfGH / VerwerfungsumfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1981:V4.1981Dokumentnummer
JFR_10189383_81V00004_01