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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §353 idF 1988/399;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dargetan hat, sind die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und § 74 Abs 3, § 75 Abs 2 und § 77 GewO 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988 tatbestandsmäßig auf die "Betriebsanlage", und zwar entsprechend dem normativen Zusammenhang mit den Bestimmungen der §§ 353 ff GewO 1973, auf das den jeweiligen Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens bildende Projekt einer Betriebsanlage abgestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040274.X01Im RIS seit
23.04.1991