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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §81;Rechtssatz
Da § 81 GewO 1973 im Zusammenhang mit der Änderung einer Betriebsanlage von der Notwendigkeit einer Genehmigung "im Sinne der vorstehenden Bestimmungen" spricht, sind die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer Anlage die gleichen wie für die Errichtung einer Anlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988040029.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009