RS Vwgh 1991/4/23 87/05/0181

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Der Gemeinderat handelt nicht rechtswidrig, wenn er auf Grund eines aufhebenden Bescheides der Gemeindeaufsichtsbehörde über die Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters eine Entscheidung getroffen hat, ohne das Ergebnis des beim VwGH diesbezüglich anhängigen Verfahrens abzuwarten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungZuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987050181.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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