RS Vwgh 1991/4/23 88/04/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §126;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0238 E 17. Jänner 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Erkenntnis des VwGH vom 6.12.1979, 1404/77, ist kein Rechtssatz etwa in Hinsicht auf die rechtserheblichen Merkmale der Tätigkeit eines "freien Mitarbeiters" schlechthin und deren Zuordnung zu der Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit zu entnehmen. Vielmehr sind die dortigen Ausführungen sachverhaltsbezogen zu verstehen.

Schlagworte

Agiotage Agioteur

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040111.X03

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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