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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §4 Abs2 litc;Rechtssatz
In Fällen, in denen eine ausdrückliche Regelung des Zustandekommens von Beschlüssen einer Körperschaft gesetzlich nicht vorgesehen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, daß für das Zustandekommen der Beschlüsse Einhelligkeit erforderlich ist (Hinweis E VfGH 9.10.1956, B 121/56; VfSlg 3086/1956). Zu dem ergibt sich aus § 4 Abs 2 lit c Stmk AgrGG 1985, in dem auf die Mehrheit der Gemeinschaftsmitglieder abgestellt wird, sowie aus § 6 Abs 5 Stmk AgrGG 1985 in dem von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern (also in der Regel einer Minderheit) und einer Agrargemeinschaft (Vollversammlung) die Rede ist, daß dieses Gesetz vom Mehrstimmigkeitsprinzip ausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070146.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009