RS VwGH Erkenntnis 1991/04/23 90/04/0321

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Der Beschwerdefall 90/04/0322 wurde am 23.4.1991 im gleichen Sinn erledigt. Rechtssatz

Durch die Genehmigung eines Versuchsbetriebes wird späteren Feststellungen über Art und Umfang der möglichen Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen und nachteiligen Einwirkungen im Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage oder zur Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage nicht vorgegriffen. Damit werden die Nachbarn auch nicht beschränkt, ihre subjektiven öffentlichen Rechte im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu wahren.

Schlagworte
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger
Im RIS seit
23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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