RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0323

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §354 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 6

Stammrechtssatz

Der Schutz der öffentlichen Interessen obliegt im Verfahren nach § 354 GewO 1973 (nur) der Behörde von Amts wegen; den Nachbarn ist keine Stellung eingeräumt, deren Beeinträchtigung von ihnen als Verletzung ihrer subjektiven öffentlichen Rechte geltend gemacht werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X08

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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