Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §354 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 6Stammrechtssatz
Der Schutz der öffentlichen Interessen obliegt im Verfahren nach § 354 GewO 1973 (nur) der Behörde von Amts wegen; den Nachbarn ist keine Stellung eingeräumt, deren Beeinträchtigung von ihnen als Verletzung ihrer subjektiven öffentlichen Rechte geltend gemacht werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X08Im RIS seit
23.04.1991