Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ein medizinisches Sachverständigengutachten über das Ausmaß gesundheitsgefährdender Lärmimmissionen hat in Ansehung seiner Schlüssigkeit einerseits auf die Häufigkeit und eine allfällige Klangcharakteristik der einzelnen Lärmereignisse, insbesondere der Lärmspitzen, Bedacht zu nehmen und andererseits diese absoluten Werte in Relation zum herrschenden Grundgeräuschpegel zu setzen und daraus entsprechende sachverständige Schlüsse zu ziehen.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverständiger GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040274.X06Im RIS seit
23.04.1991