RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0274

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein medizinisches Sachverständigengutachten über das Ausmaß gesundheitsgefährdender Lärmimmissionen hat in Ansehung seiner Schlüssigkeit einerseits auf die Häufigkeit und eine allfällige Klangcharakteristik der einzelnen Lärmereignisse, insbesondere der Lärmspitzen, Bedacht zu nehmen und andererseits diese absoluten Werte in Relation zum herrschenden Grundgeräuschpegel zu setzen und daraus entsprechende sachverständige Schlüsse zu ziehen.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040274.X06

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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