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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §354 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 7Stammrechtssatz
Durch die Genehmigung eines Versuchsbetriebes wird späteren Feststellungen über Art und Umfang der möglichen Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen und nachteiligen Einwirkungen im Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage oder zur Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage nicht vorgegriffen. Damit werden die Nachbarn auch nicht beschränkt, ihre subjektiven öffentlichen Rechte im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu wahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X09Im RIS seit
23.04.1991