RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0323

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §354 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 7

Stammrechtssatz

Durch die Genehmigung eines Versuchsbetriebes wird späteren Feststellungen über Art und Umfang der möglichen Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen und nachteiligen Einwirkungen im Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage oder zur Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage nicht vorgegriffen. Damit werden die Nachbarn auch nicht beschränkt, ihre subjektiven öffentlichen Rechte im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu wahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X09

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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