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L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Einer bestehenden Flächenwidmung kommt tatbestandsmäßige Bedeutung als "Rechtsvorschrift" nur im Rahmen der der Behörde obliegenden Prüfung im Sinne des § 77 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 zu.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Gewerberecht Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040281.X01Im RIS seit
12.06.2001