RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0286

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §27 Abs1;
VStG §29a;

Rechtssatz

Mit (der Verfahrensanordnung) der Übertragung der Durchführung eines Strafverfahrens an die Behörde am Wohnsitz (Aufenthalt) des Beschuldigten endet die Zuständigkeit der übertragenden Behörde in diesem Strafverfahren (Hinweis E 30.10.1990, 90/04/0201).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040286.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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