RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0323

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §354 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 5

Stammrechtssatz

Das Verfahren zur Genehmigung eines Versuchsbetriebes hat in Ansehung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 354 GewO 1973 den Charakter eines Provisorialverfahrens. Aus dem Begriff "Versuchsbetrieb" (bzw "Vorarbeiten") ergibt sich nämlich, daß die nach § 354 GewO 1973 zu genehmigenden Vorhaben nur vorübergehender Natur sein dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X07

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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