RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0344

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine ersatzlose Behebung vorinstanzlicher Genehmigungsbescheide nach § 66 Abs 4 AVG in einem hinsichtlich seiner Antragsgrundlagen von früheren Verfahren abweichenden Verfahren können Bf in ihren als Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage zustehenden subjektiven öffentlichen Rechten nicht verletzt werden.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung KassationRechtsverletzung sonstige Fälle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040344.X01

Im RIS seit

23.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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