RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0281

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs3 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/11/27 90/04/0177 2

Stammrechtssatz

In Ansehung von Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen durch Personen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen - und somit insbesondere auch betreffend des durch diese hervorgerufenen durch Kunden bewirkten Verkehrs - , ist auf die Bewirkung "in der Betriebsanlage" (also nicht schon bei der Zufahrt bzw Abfahrt) abzustellen (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 89/04/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040281.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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