RS Vwgh 1991/4/23 90/11/0185

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §22 Abs2;
ZDG 1986 §64 Abs1;

Rechtssatz

Eine Weisung im Sinne des § 22 Abs 2 ZDG ist ein Befehl, der dazu dient, um eine dem Zivildienst entsprechende Dienstleistung des Zivildienstpflichtigen zu erwirken. Eine Weisung kann sich auf alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Zivildienstes notwendigen Maßnahmen beziehen. Sie ist mündlich oder schriftlich, jedenfalls so deutlich zu erteilen, daß von dem Zivildienstleistenden ein bestimmtes Verhalten verlangt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110185.X01

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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