RS VwGH Erkenntnis 1991/04/23 90/04/0321

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Der Beschwerdefall 90/04/0322 wurde am 23.4.1991 im gleichen Sinn erledigt. Rechtssatz

Der klare Wortlaut des § 356 Abs 1 GewO 1973 läßt keinen Raum dafür, daß auch im Verfahren zur Genehmigung eines "Versuchsbetriebes" (bzw. von "Vorarbeiten") die Behörde - und zwar im Grunde des § 356 Abs 1 GewO 1973 - zur Anberaumung einer Augenscheinsverhandlung ermächtigt wäre.

Im RIS seit
23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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