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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Kraftfahrbehörden haben im Verfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung die Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides anzuwenden, soweit nicht in einer Übergangsbestimmung etwas anderes angeordnet ist. Dies gilt auch für die Berufungsbehörde in Ausübung ihrer reformatorischen Funktion. Hingegen ist für sie bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion die Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des unterinstanzlichen Bescheides maßgebend (Hinweis E VS 28.11.1983, 82/11/0270, 11237 A/1983).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110189.X01Im RIS seit
12.06.2001