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32 SteuerrechtNorm
StGG Art5Rechtssatz
BAO; §207 Abs1 bezieht sich auch auf Bescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz; denkunmögliche Annahme, daß nach der erstinstanzlichen, nicht rechtskräftig gewordenen Festsetzung einer Abgabe das Recht, diese festzusetzen, nicht mehr verjähren könne
Schlagworte
Auslegung eines Bescheides, Finanzverfahren, VerjährungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1981:B18.1979Dokumentnummer
JFR_10189378_79B00018_01