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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/01/29 90/04/0269 1Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der zu prüfenden Beschwerdeberechtigung kommt es lediglich darauf an, ob der Beschwerdeführer nach der Lage des Falles in einem Recht verletzt sein konnte und nicht etwa darauf, ob ihm in den vorangegangenen Verwaltungsverfahren die Stellung einer Partei eingeräumt bzw eine Ausfertigung des verwaltungsbehördlichen Bescheides zugestellt wurde (Hinweis B 4.7.1968, 1792/67, VwSlg 7387 A/1968).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X01Im RIS seit
23.04.1991