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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litc;Rechtssatz
Ausführungen, daß der Verfahrensmangel (die Behörde stützte die Versagung der Lenkerberechtigung auf zwei strafbare Handlungen nach § 83 Abs 1 StGB, ohne diese zu werten) nicht wesentlich ist, wenn aus dem im Verwaltungsakt erliegenden Strafregisterauszug hervorgeht, daß der Antragsteller ingesamt bereits elfmal wegen strafbarer Handlungen nach § 83 Abs 1 StGB verurteilt wurde (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110226.X02Im RIS seit
19.03.2001