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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Aus dem verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzip
(Art 18 Abs 1 B-VG) ist abzuleiten, daß die Behörden zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet sind, soweit die Verwaltungsvorschriften nicht bestimmen, daß ein Verfahren nur "auf Antrag" durchzuführen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040048.X01Im RIS seit
23.04.1991