RS Vwgh 1991/4/23 90/05/0234

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
58/02 Energierecht

Norm

B-VG Art94;
MRK Art6;
StarkstromwegeG 1968;
StGG Art5;

Rechtssatz

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die nach dem StarkstromwegeG gegebene Rechtslage. Nach der Rechtsprechung des VfGH (Hinweis B VfGH 30.10.1989, B 1066/89) ist eine Enteignung durch Verwaltungsbehörden zulässig, wobei über Entschädigungsansprüche zunächst Verwaltungsbehörden entscheiden dürfen, wenn eine sukzessive Gerichtszuständigkeit vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050234.X04

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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