RS Vwgh 1991/4/23 90/04/0323

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0321 8

Stammrechtssatz

Der klare Wortlaut des § 356 Abs 1 GewO 1973 läßt keinen Raum dafür, daß auch im Verfahren zur Genehmigung eines "Versuchsbetriebes" (bzw. von "Vorarbeiten") die Behörde - und zwar im Grunde des § 356 Abs 1 GewO 1973 - zur Anberaumung einer Augenscheinsverhandlung ermächtigt wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040323.X06

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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