Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §32;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, aus "eigenem" eine angemessene Frist zur Erbringung eines Sachverständigengutachtens festzusetzen, wenn aus der Sicht der Behörde eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens gar nicht erforderlich ist.
Schlagworte
Parteiengehör SachverständigengutachtenGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050234.X03Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
12.02.2010