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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Behauptet der Zulassungsbesitzer, es sei ihm bisher nicht gelungen, die neue Anschrift der von ihm als Lenker benannten und nur im Ausland erreichbaren Person zu ermitteln, hat die bel Beh in Ansehung der Verschuldensfrage Ermittlungen darüber anzustellen (Einholung der behaupteten Korrespondenz, Postrelation), ob diese Person an der vom Zulassungsbesitzer angegebenen Adresse überhaupt existent und wohnhaft war.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030165.X03Im RIS seit
19.03.2001