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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die bei der Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung anzuwendenden eisenbahnrechtlichen Vorschriften des Bundes sehen die Anwendung landesgesetzlicher Vorschriften nicht vor, sodaß der Hinweis auf die in den Bauordnungen und Baugesetzen der Länder vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen auch bei Errichtung eines im öff Interesse stehenden Baues der Grundlage entbehrt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030237.X03Im RIS seit
17.07.2001