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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das bloße Recht der Gemeinde, zum Bauentwurf gehört zu werden und dazu Stellung zu nehmen, wie es im § 34 Abs 3 EisenbahnG eingeräumt ist, begründet keine Parteistellung in der Sache selbst (Hinweis B 5.2.1980, 3395, 3396/79, VwSlg 10031 A/1980).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030237.X01Im RIS seit
17.07.2001