RS Vwgh 1991/4/24 90/03/0237

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Veröffentlicht am 24.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §19;
EisenbahnG 1957 §35;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die betroffenen Personen haben keinen Rechtsanspruch auf die amtswegige Vorschreibung von entsprechenden Auflagen in einem eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren. Ebensowenig kommt der durch die geplante Eisenbahn berührten Gemeinde nach § 19 EisenbahnG Parteistellung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030237.X05

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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