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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die betroffenen Personen haben keinen Rechtsanspruch auf die amtswegige Vorschreibung von entsprechenden Auflagen in einem eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren. Ebensowenig kommt der durch die geplante Eisenbahn berührten Gemeinde nach § 19 EisenbahnG Parteistellung zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030237.X05Im RIS seit
17.07.2001