RS Vwgh 1991/4/25 91/09/0014

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §32 Abs1 idF 1990/450;
AVG §33 Abs4;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die Rsp kann von einem im Gesetz festgelegten Stichtag nicht abgewichen werden, das ist Sache des Gesetzgebers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090014.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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