Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §52 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/24 89/06/0013 3Stammrechtssatz
Nach der Rsp des VwGH sind die im Verfahren nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 zu beantwortenden Fachfragen insoweit besonderer Natur, als es auf die genaue Kenntnis der örtlichen Planungsabsichten ankommt. Aus diesem Grunde wird der Ortsplaner als zur Beurteilung dieser Fragen besonders geeignet (Hinweis E 9.11.1989, 87/06/0101) und nicht etwa befangen (Hinweis E 22.9.1988, 87/08/0099) angesehen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060010.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
30.07.2010