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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4b idF 1990/450;Rechtssatz
Dem Wortlaut des § 4b AuslBG, der nunmehr in einer zwingend einzuhaltenden Stufenfolge das Vorrangprinzip der Inländer vor den Ausländern normiert, den arbeitsrechtlichen Status jener ausländischen Arbeitnehmer, die sich schon lange in Österreich aufhalten und in den Arbeitsmarkt bereits integriert sind, sichert und die erstmalige Zulassung eines Ausländers am österreichischen Arbeitsmarkt bewußt erschwert (Hinweis Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung, 1462 BlgNr 17GP) ist zu entnehmen, daß nur dann eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden darf, wenn solche bevorzugt zu behandelnde Arbeitssuchende nicht "vermittelt" werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090009.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2012