Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Anwendung der Tir LBauO ergibt sich nicht nur aus der Übergangsbestimmung des § 56 Abs 2 Tir LBauO 1989, sondern auch ganz allgemein aus dem Grundsatz, daß die Rechtmäßigkeit einer Baubewilligung nach den Rechtsvorschriften zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt ihrer Erlassung in Geltung gestanden sind.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060096.X01Im RIS seit
23.05.2001