RS Vwgh 1991/4/25 90/06/0096

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Index

L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauRallg;
LBauO Tir §56 Abs2;

Rechtssatz

Die Anwendung der Tir LBauO ergibt sich nicht nur aus der Übergangsbestimmung des § 56 Abs 2 Tir LBauO 1989, sondern auch ganz allgemein aus dem Grundsatz, daß die Rechtmäßigkeit einer Baubewilligung nach den Rechtsvorschriften zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt ihrer Erlassung in Geltung gestanden sind.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060096.X01

Im RIS seit

23.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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